In Deutschland ist es wie bei Jim Knopf und Lukas – Ohne Ausweis bist du ein Niemand


Mancher wird sich noch an Jim Knopf und Lukas der Lokomotivführer erinnern.

In dieser schönen Geschichte aus unserer Kindheit, kommen die beiden ja auch nach China und dort sollen sie sich ausweisen. Aber Ausweisdokumente haben sie natürlich nicht, da man so etwas in Lummerland mit fünf Einwohnern nicht braucht. Und plötzlich heißt es in dem fremden Land: Ohne gültige Papiere – da gibt es euch ja gar nicht.

Was eine Geschichte für Kinder ist, erlebe ich gerade in der Realität als gesetzlicher Betreuer für einen Menschen ohne Papiere.

Dieser Mensch ist mal irgendwann in der Türkei geboren worden und vor über 40 Jahren nach Deutschland gekommen und hat seitdem hier gelebt und meist auf dem Bau gearbeitet. Im letzten Jahr hat er zum wiederholten Mal seine Arbeit verloren und seitdem ging es bergab.

Denn leider hat er es irgendwann versäumt, seinen Pass zu verlängern. Ohne gültigen Pass ist man aber niemand und bekommt keine Unterstützung. Deswegen wurde vor einem Jahr seine Arbeitslosenmeldung nicht akzeptiert und er hat vielleicht gedacht, was eine Deutsche Behörde macht, wird wohl richtig sein.

Dieser Mensch hat sich seitdem irgendwie mit Unterstützung von Freunden durchgeschlagen. Nun hatte er vor kurzem auch noch einen schweren Schlaganfall und jetzt komme ich als Berufsbetreuer ins Spiel. Immerhin hat das Betreuungsgericht auch ohne Pass akzeptiert, dass es diesen Menschen überhaupt gibt.

Dieser Mensch ist nicht krankenversichert, weil ja niemand ihn dort nach dem Verlust der Arbeit angemeldet hat und ohne Geld kann er auch keine Krankenversicherung bezahlen. Denn weil er keinen gültigen Pass hat, bekommt er keine Sozialleistungen. Weil er seit seinem Jobverlust kein Geld von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter bekommt, hat er nicht genug Anwartschaftszeiten um nach den Regeln der Rentenversicherung eine Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen zu können.

Einen neuen Pass kann er sich nicht leisten, denn der kostet beim türkischen Konsulat etwa 250 Euro. Außerdem braucht er eine für die Beantragung des Passes eine Verlustbescheinigung der Ausländerbehörde und die kostet auch 10 Euro.

Und ohne Pass kann er nicht mal irgendwo angemeldet werden. Er ist, wie Jim Knopf und Lukas, ein Niemand und das mitten im Sozialstaat Deutschland. Nur dem Drachen Mahlzahn bin ich noch nicht begegnet. Aber vielleicht lauert der nur in irgendeinem Amt.

Und weil diese Geschichte so unglaublich klingt, hier mal ein paar Zitate aus Schreiben von Behörden als Antwort auf meine Anträge für diesen Menschen, der Hilfe braucht.

Das Jobcenter:

„Leider muss Ihr Antrag vom 09.06.2013 abgelehnt werden. Sie haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, weil Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben.“

Na Toll, dieser Mensch tut ja nur so, als ob er seit 40 Jahren hier lebt.

Das Sozialamt:

„Hinsichtlich der Krankenversicherung teilen wir mit, dass zum 01.04.2007 in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie ab 01.01.2009 in der Privaten Krankenversicherung die Versicherungspflicht für Personen eingeführt wurde, die keinen Krankenversicherungsschutz haben. Leistungen nach§§ 47, 48 SGB XII wären somit ausgeschlossen.“ (Es geht um Hilfe bei Krankheit)

Na toll, wovon soll dieser Mensch die Krankenversicherung bezahlen und warum bekommt man keine Hilfe, wenn man krank ist obwohl es im Sozialgesetzbuch steht?

Die Krankenkasse:

„Aufgrund der fehlenden Ausweise und der fehlenden Aufenthaltserlaubnis ist derzeit keine Bearbeitung des Antrags auf Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13 SGB V möglich.“

Na toll, das Sozialamt sagt doch er muss versichert werden.

Die Rentenversicherung:

„Eine Rente wegen Erwerbsminderung können Sie nur erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. … Wir haben geprüft, ob Sie die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Als möglichen Eintritt der Erwerbsminderung haben wir dabei den 17.06.2013 angenommen. Daraus folgt, dass Ihr Versicherungskonto die Mindestzahl von 36 Monaten Pflichtbeiträgen im Zeitraum vom 17.06.2008 bis zum 16.06.2013 enthalten muss. ln diesem Zeitraum haben Sie jedoch nur 27 Monate mit Pflichtbeiträgen. Daher erfüllen Sie die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht.“

Na toll, wenn die Agentur für Arbeit seine Arbeitslosenmeldung vor einem Jahr akzeptiert hätte, dann hätte er die fehlenden 9 Monate jetzt erreicht.

Man wird sich fragen, wie das für diesen Menschen nun weiter gehen kann in unserem „Sozialstaat“.

Ein kleiner Hoffnungsschimmer zeichnet sich ab. Die Ausländerbehörde hat auf die Gebühr von 10 Euro für die Verlustanzeige verzichtet. Für die Kosten des Passes konnte ich Spendenmittel auftreiben. Der Mensch wird demnächst also wieder einen Pass haben und jemand sein.

Ob dann allerdings das Jobcenter wirklich glaubt, dass er in seinen „gewöhnlichen Aufenthalt“ in Deutschland hat, ist längst nicht sicher. Vielleicht sagen Sie dann, er wäre gerade erst gekommen da er ja nach deren Ansicht nicht hier war und hätte deswegen keinen Anspruch auf Leistungen.

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