Gesetzliche Betreuung

Seit 2006 arbeite ich als selbständiger Berufsbetreuer. Das heißt ich wurde vom Betreuungsgericht als rechtlicher Betreuer nach dem BGB  für volljährige Menschen bestellt, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selber regeln können.

In der Regel betreue ich um die 30 Menschen aller Alterstufen aus dem Stadt- und Landkreis Heilbronn. Einige davon leben in Pflegeheimen andere leben zu hause oder werden durch örtliche Hilfsorganisationen unterstützt.

Oft kommen Betreute aus sozialen Randgruppen

Manchmal gibt es bei Dritten wie Angehörigen, Nachbarn oder bekannten Missverständnisse über die Aufgaben eines Betreuers.Ddaher will ich hier einige kurze Informationen dazu geben.

Im Gesetz heißt es die Betreuung umfasst alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, um die Angelegenheiten des Betreuten (……..) rechtlich zu besorgen (§ 1901 I BGB). In seinem Aufgabenkreis vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich (§ 1902 BGB).

Dies ist auch schon der wesentliche Punkt.

Es ist also nicht Aufgabe eines Betreuers den Betreffenden selber zu pflegen, für ihn einzukaufen, die Wohnung zu reinigen oder ihm Gesellschaft zu leisten. Der Betreuer muss organisieren, dass diese Dinge gemacht werden, wenn sie nötig sind und finanziert werden können. Dabei muss aber auch auf den Willen und die Lebensgewohnheiten Rücksicht des Betreuten genommen. der Betreuer soll einen Betreuten nicht zu einem gesellschaftlich angepassten Leben erziehen, damit er zum Beispiel seine Wohnung regelmäßig aufräumt oder sich ordentlich kleidet. Wenn der Betreffende dies gerne möchte, aber nicht mehr alleine kann, wird vom Betreuer vielleicht eine Nachbarschaftshilfe organisiert. Wenn aber der Betreute sich in einer unaufgeräumten Wohnung wohl fühlt oder es ihn nicht sört wochenlang in der gleichen Hose rumzulaufen und dadurch sich oder andere nicht gefährdet dann kann er auch so leben.

Verwaltungsarbeit, Stellen von Anträgen, Überweisungen, Telefonate machen einen Großteil der Arbeit eines Berufsbetreuers aus

Auch von Mitarbeitern in Pflegeheimen wird oft angenommen, dass die Betreuer so etwas wie Ersatzangehörige sind, die schnell mal ein paar neue Unterhosen oder eine Zahnpasta einkaufen könnten. Wenn ein Betreuter neue Unterhosen braucht, dann ist es Aufgabe des Betreuers zu klären, dass für den Einkauf Geld zur Verfügung steht und dem Heim zu sagen, wie viel ausgegeben werden kann. Es gehört dann aber zur Aufgabe des Heimes im Rahmen der sozialen Betreuung den Heimbewohner beim Einkauf zu unterstützen.

Übrigens werden einem Betreuer im Durchschnitt etwa 2 bis 3,5 Stunden pro Betreuten und Monat bezahlt. Inlusive allen Auslagen und Steuern. Er ist aber verpflichtet alles zu regeln, was für die Betreuten wichtig ist., was diese nicht selber regeln können. Das kann im Einzefall durchaus auch schon mal mehr als 10 Stunden im Monat sein.

Oft wird auch vermutet, dass Betreute entmündigt sind und gar nichts mehr selber entscheiden dürfen. Ganz im Gegenteil, eine Betreuung ist eine Unterstützung, eine Entmündigung gibt es Deutschland nicht.. Betreuer und Betreuter agieren parallel. Wenn zum Beispiel der Betreute ins Krankenhaus kommt und er verstehen kann, was die Ärzte ihm erläutern und vor allem in der Lage ist einen so genannten freien Willen zu bilden, dann entscheidet er auch gegenüber der Klinik. Nur wenn der Betreute nicht mehr versteht, warum er in der Klinik ist und die Folgen einer Entscheidung nicht mehr abschätzen kann, dann entscheidet der Betreuer für ihn. Hierbei muss sich der Betreuer nach einer vorhandenen Patientenverfügung richten oder, wenn keine vorhanden ist, den mutmaßlichen Willen des Betreffenden versuchen zu ermitteln.

Auf den Unterseiten im Menü oben finden Sie einige Informationen, wie man Betreuer wird und wer Berufsbetreuer werden kann.

Für ausführliche Informationen empfehle ich das Online-Lexikon Betreuungsrecht.

Die Betreuung umfasst alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, um die Angelegenheiten des Betreuten (……..) rechtlich zu besorgen (§ 1901 I BGB). In seinem Aufgabenkreis vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich (§ 1902 BGB).

  • #1 written by Andreas
    about 11 months ago

    Gute Informationen.

  • #2 written by Henriette König
    about 2 months ago

    Hallo,
    informativ, aber viel zu kurz für einen Menschen der sich fragt, wie weit der Betreuer in das Privatleben eines Menschen eindringen darf. Ich habe eine Bekannte, die unter Betreuung steht. Sie hat den Tod ihrer Mutter nicht verkraftet und sich eine Zeit mit Schlaftabletten “behandelt”, sich in Therapie begeben und ist mit dem Vermer “suizidgefährdet”, was sie nie war und ist, zur Entgiftung gekommen. Dort hat man sie unter Psychopharmaka einen Betreuerantrag unterschreiben lassen. Das war 2005. Seither besteht die Betreuung. Immer wieder höre ich, dass der Betreuer ihr Vorschriften macht, wie sie zu leben hätte. Die Betreuung besteht finanziell und behördlich. Immer wieder höre ich, sie müsse erst fragen, wenn sie finanzielle Verpflichtungen eingeht, der Betreuer hätte sie dafür oder dafür zur Rede gestellt usw. Ich kann das alles nicht wirklich glauben, denn überall steht geschrieben, wie auch bei Ihnen, dass die Rechte des Betreuers so weit nicht gehen.
    Man findet zwar überall geschrieben, was der Betreuer nicht darf, z.bsp. einen Betreuten der im Köpfchen total klar ist, arbeitet und sogar selbststsändig sein will, Vorschriften zu machen wie er zu leben hat. Meine Bekannte braucht eigentlich gar keinen Betreuer. Ach, und sie wird angeblich gemaßregelt, weil sie nur 5,- oder 3,00 Überschuß im Monat hat usw. Sie müsse angeblich lt Gericht 50,00 Euro haben, ihr Auto müsse sie angeblich abgeben weil es zu teuer in den Raten ist usw. Man gewinnt halt doch den Eindruck, es ist eine Entmündigung. Hierzu fehlen im Web aussagen – Wie weit darf Betreuung in der Einschränkung des freien Willens gehen.
    VG

  • #3 written by admin
    about 2 months ago

    Wenn Sie sich ausführlicher informieren wollen, schauen Sie am besten in das Onlinelexikom Betreuungsrecht.

  • http://wiki.btprax.de/Hauptseite
  • Ohne die genauen Einzelheiten zu kennen, kann man zu Ihren Aussagen keine Stellung nehmen.
    Grundsätzlich gilt, dass neimand entmündig wird und der Betreuer auch seinem Betreuten nicht vorschreiben kann/soll, wie er zu leben hat oder wofür das Geld ausgegeben wird.
    Wenn sich ein Betreuter allerdings finanziell selber schädigt, also z.B. dauernd Verträge eingeht, die über seine finanzielle Leistungsfähigkeit gehen oder ihn in unbezahlbare Schulden bringt.
    Dann kann der Betreuer einen Einwilligungsvorbehalt beim Amtsgericht beantragen. Das gericht muss dann die Notwendigkeit prüfen. Dazu muss auch ein ärztliches Gutachten gemacht werden. Mit einem Einwilligungsvorbehalt kann ein Betreuter nur noch im Rahmen des ihm vom Betreuer zur Verfügung gestellten Taschengeld Geschäfte tätigen.
    Es gibt auch keine Vorschrift, wie viel Geld man jeden Monat übrig haben sollte. Den Betrag von 50 Euro monatlich zu sparen wird aber empfohlen, wenn man von Sozialleistungen (z.B. Hartz 4) lebt, da in diesen alles enthalten ist und man etwas für Anschaffungen beiseite legen sollte, wenn z.B. die Waschmaschine kaputt geht oder auch neue Kleidung gebraucht wird.

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