Gesetzliche Betreuung

Seit 2006 arbeite ich als selbständiger Berufsbetreuer. Das heißt ich wurde vom Betreuungsgericht als rechtlicher Betreuer nach dem BGB  für volljährige Menschen bestellt, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selber regeln können.

In der Regel betreue ich um die 30 Menschen aller Alterstufen aus dem Stadt- und Landkreis Heilbronn. Einige davon leben in Pflegeheimen andere leben zu hause oder werden durch örtliche Hilfsorganisationen unterstützt.

Oft kommen Betreute aus sozialen Randgruppen

Manchmal gibt es bei Dritten wie Angehörigen, Nachbarn oder bekannten Missverständnisse über die Aufgaben eines Betreuers.Ddaher will ich hier einige kurze Informationen dazu geben.

Im Gesetz heißt es die Betreuung umfasst alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, um die Angelegenheiten des Betreuten (……..) rechtlich zu besorgen (§ 1901 I BGB). In seinem Aufgabenkreis vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich (§ 1902 BGB).

Dies ist auch schon der wesentliche Punkt.

Es ist also nicht Aufgabe eines Betreuers den Betreffenden selber zu pflegen, für ihn einzukaufen, die Wohnung zu reinigen oder ihm Gesellschaft zu leisten. Der Betreuer muss organisieren, dass diese Dinge gemacht werden, wenn sie nötig sind und finanziert werden können. Dabei muss aber auch auf den Willen und die Lebensgewohnheiten Rücksicht des Betreuten genommen. der Betreuer soll einen Betreuten nicht zu einem gesellschaftlich angepassten Leben erziehen, damit er zum Beispiel seine Wohnung regelmäßig aufräumt oder sich ordentlich kleidet. Wenn der Betreffende dies gerne möchte, aber nicht mehr alleine kann, wird vom Betreuer vielleicht eine Nachbarschaftshilfe organisiert. Wenn aber der Betreute sich in einer unaufgeräumten Wohnung wohl fühlt oder es ihn nicht sört wochenlang in der gleichen Hose rumzulaufen und dadurch sich oder andere nicht gefährdet dann kann er auch so leben.

Verwaltungsarbeit, Stellen von Anträgen, Überweisungen, Telefonate machen einen Großteil der Arbeit eines Berufsbetreuers aus

Auch von Mitarbeitern in Pflegeheimen wird oft angenommen, dass die Betreuer so etwas wie Ersatzangehörige sind, die schnell mal ein paar neue Unterhosen oder eine Zahnpasta einkaufen könnten. Wenn ein Betreuter neue Unterhosen braucht, dann ist es Aufgabe des Betreuers zu klären, dass für den Einkauf Geld zur Verfügung steht und dem Heim zu sagen, wie viel ausgegeben werden kann. Es gehört dann aber zur Aufgabe des Heimes im Rahmen der sozialen Betreuung den Heimbewohner beim Einkauf zu unterstützen.

Übrigens werden einem Betreuer im Durchschnitt etwa 2 bis 3,5 Stunden pro Betreuten und Monat bezahlt. Inlusive allen Auslagen und Steuern. Er ist aber verpflichtet alles zu regeln, was für die Betreuten wichtig ist., was diese nicht selber regeln können. Das kann im Einzefall durchaus auch schon mal mehr als 10 Stunden im Monat sein.

Oft wird auch vermutet, dass Betreute entmündigt sind und gar nichts mehr selber entscheiden dürfen. Ganz im Gegenteil, eine Betreuung ist eine Unterstützung, eine Entmündigung gibt es Deutschland nicht.. Betreuer und Betreuter agieren parallel. Wenn zum Beispiel der Betreute ins Krankenhaus kommt und er verstehen kann, was die Ärzte ihm erläutern und vor allem in der Lage ist einen so genannten freien Willen zu bilden, dann entscheidet er auch gegenüber der Klinik. Nur wenn der Betreute nicht mehr versteht, warum er in der Klinik ist und die Folgen einer Entscheidung nicht mehr abschätzen kann, dann entscheidet der Betreuer für ihn. Hierbei muss sich der Betreuer nach einer vorhandenen Patientenverfügung richten oder, wenn keine vorhanden ist, den mutmaßlichen Willen des Betreffenden versuchen zu ermitteln.

Auf den Unterseiten im Menü oben finden Sie einige Informationen, wie man Betreuer wird und wer Berufsbetreuer werden kann.

Für ausführliche Informationen empfehle ich das Online-Lexikon Betreuungsrecht.

Die Betreuung umfasst alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, um die Angelegenheiten des Betreuten (……..) rechtlich zu besorgen (§ 1901 I BGB). In seinem Aufgabenkreis vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich (§ 1902 BGB).

  • #1 written by Andreas
    about 8 months ago

    Gute Informationen.

*

No trackbacks yet.