Wer kann Berufsbetreuer werden


Alkoholismus kann ein Grund zur Einrichtung einer Betreuung sein

Entgegen der landläufigen Meinung, bilden Juristen eher eine Minderheit unter den Berufsbetreuern. Viele Betreuer kommen aus sozialpädagogischen, pflegerischen oder kaufmännischen Berufen. Häufig entscheiden sich angehende Betreuer für einen beruflichen Wechsel oder nach Jahren der Pause wegen Kindererziehung für einen Wiedereinstieg ins Berufsleben, der sich auch mit Kindern managen lässt. Andere Betreuer waren zuvor im sozialen Bereich ehrenamtlich tätig und haben sich dann entschieden, kranke und behinderte Menschen hauptberuflich in ihren rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten zu unterstützen.

Voraussetzungen für eine Registrierung als beruflicher Betreuer sind die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit, eine ausreichende Sachkunde und eine Berufshaftpflichtversicherung. Eine ausreichende Sachkunde wird angenommen, wenn man ein Studium der Sozialarbeit oder Sozialpädagogik erfolgreich absolviert hat oder  einen Abschluss in Jura mit der Befähigung zum Richteramt hat. In anderen Fällen muss man einen Sachkundlehrgang ganz oder je nach Beruf teilweise nachweisen, um als Berufsbetreuer registriert zu werden.

Manchmal sind Berufsbetreuer gleichzeitig in anderen Berufen teilzeitbeschäftigt oder selbständig tätig und führen zusätzlich noch gesetzliche Betreuungen.

Bundesweit werden durch einen Berufsbetreuer durchschnittlich etwa 20 Menschen betreut. Es gibt aber auch Betreuer mit angestellten Hilfskräften, die zwischen 60 und 80 oder sogar mehr Betreuungen führen.

Ausführliche Informationen bekommen Sie in einem Informationsseminar.

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