Wer kann Berufsbetreuer werden


Alkoholismus kann ein Grund zur Einrichtung einer Betreuung sein

Entgegen der landläufigen Meinung, bilden Juristen eher eine Minderheit unter den Berufsbetreuern. Sehr viele Betreuer kommen aus sozialpädagogischen, pflegerischen oder kaufmännischen Berufen. Viele der angehenden Betreuer entscheiden sich für einen beruflichen Wechsel oder nach Jahren der Pause wegen Kindererziehung für einen Wiedereinstieg ins Berufsleben, der sich auch mit Kindern managen lässt. Andere Betreuer waren zuvor im sozialen Bereich ehrenamtlich tätig und haben sich dann entschieden, kranke und behinderte Menschen hauptberuflich in ihren rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten zu unterstützen.

Das Gesetz sieht vor, dass der zu bestellende Betreuer für die Führung der Betreuung in den entsprechenden Aufgabenkreisen „geeignet“ sein muss (§ 1897 BGB). Eine verbindlich vorgeschriebene Ausbildung gibt es nicht. Eine Vorrausetzung, um als Berufsbetreuer anerkannt zu werden ist aber, dass man bereit sein muss in absehbarer Zeit mindestens 10 Betreuungen zu führen.

Die Hausfrau, die keine abgeschlossene Ausbildung nachweisen kann, aber mehrere Kinder erzogen hat und über eine hohe Sozialkompetenz verfügt, kann ebenso geeignet sein wie eine frühere Richterin.

Nicht wenige Berufsbetreuer sind gleichzeitig in anderen Berufen teilzeitbeschäftigt oder selbständig tätig und führen zusätzlich noch gesetzliche Betreuungen.

Bundesweit werden durch einen Berufsbetreuer durchschnittlich etwa 20 Menschen betreut. Es gibt aber auch Betreuer mit Hilfskräften, die zwischen 60 und 80 Betreuungen führen.

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