Wie wird man Berufsbetreuer

Das Betreuungsgericht bestellt oft auf Vorschlag der Betreuungsbehörde einen geeigneten Betreuer. Dies ist aber örtlich unterschiedlich und die Richter bestellen auch ohne Rückfrage bei der Betreuungsbehörde einen Berufsbetreuer.

Geeignet ist, wer aufgrund seiner Lebens- und Berufserfahrung in der Lage ist, die Betreuung in den beschlossenen Aufgabenkreisen auszuüben.

Geistige und/oder psychische Erkrankungen bzw. Behinderungen sind eine Voraussetzung für eine Betreuung

Das Betreuungsgericht oder die Betreuungsbehörden verlangen jedoch häufig den Nachweis, dass sich der Bewerber die erforderlichen rechtlichen und psychiatrisch-psychologischen Grundkennnisse, die zu einer professionellen Betreuungsführung erforderlich sind, aneignet und entsprechende Fortbildungskurse belegen.

Wer Betreuung beruflichen führen will muss bereit sein, mindestens 11 Fälle zu übernehmen. Dann wird er theoretisch ab Übernahme des 1. Falles als Berufsbetreuer angesehen und erhält die entsprechende Vergütung. Zunehmend häufiger allerdings ist zu beobachten, dass von neuen Betreuern erwartet wird, dass diese zunächst einmal einige Fälle ehrenamtlich führen. Sozusagen als Probezeit.

No comments yet.
*

No trackbacks yet.
  • Benutzerdefinierte Suche