Was verdient ein Berufsbetreuer 32


Die Stundensätze des Berufsbetreuers sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem beruflichen Abschluß. Mit einem abgeschlossen Hochschulstudium wird man in die höchste Stufe und ohne Ausbildung in die niedrigste Stufe eingestuft. Bis Ende 2022 kam es dabei auch noch auf die Art der Ausbildung an.

Es gibt drei verschieden Vergütungsstufen:

  • Stufe A ohne nutzbare Kenntnisse aus Ausbildung oder Studium (Z.B. Handwerk, Architektur, Politikwisschenschaft),
  • Stufe B Abgeschlossene Lehre und besondere Kenntnisse, die für die Führung von Betreuungen nutzbar sind (Z.B. Erziehung, Krankenpflege, Kaufleute),
  • Stufe C Besondere Kenntnisse und abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule (Z.B. Jura, Sozialpädagogik, Psychologie).

Seit 2023 kommt es in den Stufen B und C nicht mehr auf nutzbare Kenntnisse an, sondern nur noch auf eine abgeschlossene Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium. Somit kann zum Beispiel ein studierter Architekt, dem früher nur Stufe A zustand nun nach Stufe C abrechnen. Allerdings waren dann für alle, die ab 2020 als Berufsbetreuer angefangen haben, noch nachträglich Sachkundenachweise zu erbringen.

Sogenannte vermögende Betreute müssen die Kosten der Betreuung aus ihrem Vermögen bezahlen. Wer vermögend ist orientiert sich an den Richtlinien für Sozialhilfe. Bei Mittellosen, also wenn das „Vermögen“ unterhalb der Sozialhilfegrenze (Derzeit 10.000 €) liegt, wird die Betreuervergütung von der Staatskasse übernommen.

In den ersten beiden Jahren nach Übernahme der Betreuung wird ein höheres Stundenkontingent vergütet als in den folgenden Jahren. Differenziert wird zusätzlich danach, ob der Betreute in einer stationären bzw. vergleichbaren Einrichtung oder in der eigenen Wohnung lebt.

Die Vergütung ist in Monatspauschalen festgelegt. Siehe: https://www.buzer.de/Anlage_VBVG_2023.htm

 

Aber wird man dabei reich?

Aus den Vergütungssätzen sind alle Aufwendungen der Betreuers (Büromiete, Fahrkosten, Porto, Telefonkosten, Versicherungen usw.) enthalten. Dabei ist es unerheblich ob der Betreuer den höchsten oder den niedrigsten Satz erhält. Außerdem muss man als Selbständiger natürlich noch seine Krankenversicherung zahlen und für die Rente muss auch was beiseitegelegt werden. Ganz zu schweigen vom Finanzamt, das Einkommenssteuer kassieren möchte.

Pauschal kann man sagen, dass man etwa 40-50 Betreuungen pro Betreuung in der höchsten Vergütungsstufe benötigt, um einigermaßen auskömmlich davon zu leben.

Urheberrecht: bialasiewicz / 123RF Stockfoto

Von Betreuern wird ein regelmäßiger persönlicher Kontakt zu den Betreuten erwartet. Urheberrecht: bialasiewicz / 123RF Stockfoto

Im Netz liest man manchmal, dass man als Betreuer tausende von Euros verdienen würde. Da werden Zahlen im hohen fünfstelligen Bereich genannt, wenn man etwa 80-100 Betreute hätte. Diese Verdienstzahlen sind völlig übertrieben.

Zunächst mal kann man Betreuungen von 80-100 Menschen nicht vernünftig führen, wenn man nicht Mitarbeiter eingestellt hat, die einen Großteil der Verwaltungstätigkeit übernehmen. Das muss aber alles aus der Vergütung bezahlt werden. Außerdem ist der regelmäßige persönliche Kontakt zu den Betreuten vorgeschrieben. Wie oft hängt vom Einzelfall ab. Das kann alle 4-8 Woche sein oder auch nur 3-4 mal im Jahr.

Wenn man mal annimmt, dass bei 100 Betreute durchschnittlich alle acht Wochen etwa 30 Minuten persönlicher Kontakt stattfindet und nochmal die gleiche Zeit für An- und Abfahrt, dann sind das schon etwa 12 Stunden wöchentlich nur für Fahrzeiten und Besuche. Und das ist eher niedrig angesetzt. Da der Verwaltungsaufwand bei Betreuungen oft sehr hoch ist, ist das ohne Personal nicht zu schaffen.

Nachdem man also noch Personal und die ganzen oben aufgeführten Kosten bezahlen muss, dann bleibt von den angeblich hohen fünf- bis sechsstelligen Verdiensten vielleicht die Hälfte übrig und davon muss man immer noch seine Kranken- und Rentenversicherung und seine Einkommenssteuern zahlen, so dass der Nettoverdienst auch bei einer großen Betreuungszahl auf ein Normalmaß sinkt.

Ganz davon abgesehen, wird meist schon seitens der Gerichte und Betreuungsbehörden darauf geachtet, dass ein Betreuer nicht zu viele Fälle hat. Es gibt Bezirke, wo ein Betreuer nicht mehr als 40 Fälle zugeweisen bekommt. Außerdem werden den Berufsbetreuern in der Regel die schwierigen und somit zeitaufwändigen Fälle zugewiesen.

Schauen wir also mal eine realistische Betreuungszahl von 50 Fällen an.

Hier bewegt sich das monatliche Bruttoeinkommen je nach Vermögensstatus der Betreuten und Ausbildung des Betreuers zwischen mindestens 3.100 € und maximal 10.550 €. Im ersten Fall wären alle Betreuten mittellos, leben im Heim und der Betreuer hat keine Ausbildung, im zweiten Fall wären alle Betreuten vermögend, leben zu Hause und der Betreuer hat ein abgeschlossenes Studium. Tatsächlich wird das Bruttoeinkommen irgendwo in der Mitte zwischen diesen Beträgen liegen. In der Regel hat man mehr mittellose Betreute als Vermögende. Die Arbeit ist übrigens unabhängig von der Vergütungsstufe des Betreuers die gleiche, egalt welche Ausbildung man hat.

Es kann sich jetzt jeder selber ausrechnen, was für den eigenen Lebensunterhalt verbleiben. Mindestens 20-30% des Bruttoeinkommens gehen für Betriebskosten ab, häufig auch deutlich mehr. Außerdem natürlich Krankenversicherung, Altersvorsorge und am Ende die Steuern. Da bleibt meist nicht mal die Hälfte als Nettoeinkommen übrig.

 

Beispiel 1:
Der Betreuer ist von Beruf Altenpfleger (Vergütungsstufe B) und übernimmt einen Betreuungsfall. Der vermögende Betreute ist altersdement, kann aber weiterhin in seiner Wohnung versorgt werden. Der Betreuer organisiert die erforderlichen Hilfestellungen wie Essen auf Rädern, Haushaltshilfen über Sozialstation oder Nachbarschaftshilfe, ärztliche Versorgung usw.

Vergütung im 1.Jahr:  3.019,50 € (brutto)

Vergütung im 2.Jahr: 2.352,- € (brutto)

Vergütung ab dem 3.Jahr: 1932,- € (brutto).

Beispiel 2:
Der Betreuer ist Sozialpädagoge (Vergütungsstufe C). Er übernimmt seinen ersten Betreuungsfall. Der mittellose Betreute lebt bereits in einem Pflegeheim aber die Wohnung ist noch nicht gekündigt. Der Betreuer muss die Eingruppierung in der Pflegeversicherung und Sozialhilfe beantragen, die Wohnung auflösen, die Heimkosten monatlich überweisen usw.

Vergütung im 1.Jahr:  2.205,- € (brutto)

Vergütung im 2.Jahr: 1.692,- € (brutto)

Vergütung ab dem 3.Jahr: 1.224,- € (brutto).


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32 Gedanken zu “Was verdient ein Berufsbetreuer

  • Brigitte Dierschke

    Und bei dieser Aufschlüsselung ist die Inflation nicht berücksichtigt. Bislang erhielt kein Betreuer einen Ausgleich der steigenden Kosten für z. B. Sprit, Büroheizung, Strom, etc. Und der reale Einkomensverlust durch Heraufsetzung der Vermögensfreigrenze auf 10000.-€ seit 01.01.2023. Hier fielen auf einen Schlag viele „Vermögende“ aus der Vergütungsklasse heraus

  • admin Beitragsautor

    Die Pauschalen wurden in Folge der ISG-Studie (https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Fachpublikationen/Forschungsbericht_Qualitaet_rechtliche_Betreuung.html) in Anlehnung an die Bezahlung von angestellten Sozialpädagogen ausgerechnet. Ich bin aber nicht sicher, ob da auch die Arbeitgeberanteile berücksichtigt wurden und, dass Angestellte in Betreuungsvereinen keine Kosten für Büro, Fahrtkosten, Porto usw. aus ihrem Gehalt zahlen müssen.
    Eine Erhöhung ist frühestens nach der nächsten Evaluation in Folge der Betreuungsrechtsreform ab 2023 möglich. also realistisch betrachte wird sich an der Höhe der Vergütung vor 2026/27 nichts verändern.
    Es bleibt abzuwarten, was ab 2023 passiert, wenn die vorhandenen Betreuer aufgrund der neuen Vorgaben noch mehr Zeitaufwand haben werden und neue Betreuer erst mal eine Menge Geld in Sachkundelehrgänge investieren müssen, bevor sie bestellt werden können.

  • oender.kurt@hotmail.de

    Betreuungen zu führen ist total unterbezahlt angesichts der enormen Verantwortung, die man übernehmen und letzt persönlich haftbar gemacht werden kann.
    Das muss sich ändern. Ein monatlihe pauschale Vergütung von 800-Euro sollte min drin sein und das durchgehend. Andere soziale Dienstleistungen wie Wohnungslosenhilfe, Jugendhilfe, Jobcenter Förderungen etc bekommen ca 1000€ monatlich. Das ist nicht gerecht. Deshalb machen das immer weniger Menschen. Das darf nicht passieren weil immer Menschen auf Betreuung angewiesen werden.

  • admin Beitragsautor

    Viele Anwälte sind als Berufsbetreuer tätig, weil damit auch ein sicheres Einkommen bei schwankenden Anwaltsmandaten garantiert ist. Man muss aber auch sagen, dass die Vergütung eines Berufsbetreuers im Vergleich zur Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütunggesetz deutlich niederiger ist.
    Bezüglich der Krankenversicherung sollten Sie das klären. Wenn die Einnahmen als Berufsbetreuer eine gewisse Höhe überschreiten, kann es durchaus sein, dass auch dafür KV-Beiträge anfallen. Das sollten Sie mit Ihrer Krankenversicherung besprechen. Solange die Einnahmen aus Berufsbetreuung durchschnittlich im Bereich eines Minijobs liegen, dürfte das noch problemlos sein. Da man aber als Berufsbetreuer mindestens 11 Betreuungen führen muss, kommt man im Durchschnitt aber schon über 1.000 € monatlich Umsatz.
    Denken sie auch daran, dass Sie ergänzend zu Ihrem Jurastudium eventuell noch ein paar Fortbildungen finanzieren müssen, um den ab 2023 geforderten Sachkundenachweis zu bekommen. Momentan ist aber noch nicht bekannt, was in welchem Umfang verlangt wird. Sicher ist nur, dass alle, die ab 2020 als Berufsbetreuer angefangen haben bzw jetzt anfangen, den Sachkundenachweis erbringen müssen.

  • Achim

    Ich habe eine Anwaltszulassung und bin jahrzehntelang in der Industrie tätig gewesen, jetzt frisch pensioniert. Für mich könnte diese Tätigkeit interessant sein, weil ich davon keine Kranken- oder Rentenversicherung finanzieren müsste. Allerdings lese ich, dass sich die Anwaltschaft aus dieser Tätigkeit zurück zieht. Woran liegt das?

  • admin Beitragsautor

    Sie können sich bei Ihrer örtlichen Betreuungsbehörde bewerben. Die ist entweder bei zuständigen Landkreis oder in größeren Städten bei der Stadtverwaltung angliedert.

  • karim

    Ich möchte als berufsbetreuer arbeiten…

    Anwen soll ich mich bewerben.
    Ich wohne in Schleswig-Holstein kiel.

  • admin Beitragsautor

    Der Betrag ist abhängig vom Aufenthaltsstatus und Vermögen des Betreuten. Außerdem noch von der Ausbildung des Betreuers. Und die Dauer einer Betreuung spielt in den ersten zwei Jahren auch eine Rolle. Von daher kann man das nicht ganz so einfach sagen. Genau sehen Sie das hier: https://www.buzer.de/gesetz/512/a224792.htm
    500 € ist jedenfalls falsch.
    Auf den Monat gesehen, liegt die Vergütung ab dem dritten Jahr zwischen 62 € und 211 € maximal pro Monat. Im Durchschnitt bekommt ein Betreuer je nach Ausbildung zwischen etwa 80 € und 130 € pro Fall und Monat.
    Richtig ist, dass davon auch alle Auslagen bezahlt werden müssen. Außerdem Krankenversicherung, Rentenversicherung und natürlich Steuern.

  • Nachtrodt-Sanders

    Ich habe erfahren, dass ein Berufsbetreuer pro Patient 500 Euro bekommt. Davon Muss er alle seine Kosten
    tragen.

    tragen.

  • admin Beitragsautor

    Ohne die genauen Umstände zu kennen lässt sich dazu wenig sagen.
    Es ist leider schon vorgekommen, dass Berufsbetreuer ihr Amt missbraucht haben, aber das sind eher Einzefälle, auch wenn sie manchmal von den Medien aufgebauscht werden. Daher ist die Aussage „einige schwarze Schafe“ so nicht richtig.
    Viel häufiger kommt es vor, dass Vollmachten missbräuchlich angewendet werden.

  • CORNELIA Bayer

    Hallo. Leider gibt es einige schwarze Schafe bei den Berufsbetreuer. Meine Mutter hatte eine Zeit lang einen. Plötzlich waren ihre Antiquitäten, teure Kleidung usw alles weg. Vom damaligen Betreuer bekam sie Möbel wie vom Sperrmüll. Meine Mutter sagte auch selbst, dass dieser Herr ihr alles genommen hat. Aber wie kann man dies beweisen, wer glaubt schon jemanden der Demenz hat. Dieser Betreuer damals hat meine Mutter systematisch ausgeraubt.

  • admin Beitragsautor

    Die durchschnittliche bezahlte Stundenzahl ist bei 3,3 Stunden. Tatsächliche Arbeitszeit ist im Schnitt aber 4,1 Stunden. (https://bdb-ev.de/module/datei_upload/download.php?file_id=1327)
    Der Ansatz für Auto und Sprit ist zu hoch, da würde ich eine Null streichen. Da man sich größtenteils im Nahbereich bewegt sind es nur wenige 1000 km Fahrten als Berufsbetreuer pro Jahr. Bei Ihrer Rechnung wären das bei 2 € pro Liter und einen Durchschnittsverbrauch von 7 Liter fast 40.000 km. So viel fährt niemand als Betreuer.
    Die Krankenkasse ist höher, da man ja auch den Arbeitgeberanteil selber zahlt. Bei dem von Ihnen errechneten Einkommen zahlt man den Höchstbetrag von cd 9.000 € jährlich.
    Die Altersvorsorge ist freiwillig, da kann man die Höhe selber steuern.
    Aber vom Grundsatz her haben Sie recht. Als Betreuer wird man nicht reich, auch wenn manche Fernseh- oder Presseberichte etwas Anderes behaupten.

  • MÖCHTE ICHNICHT MITTEILEN

    Tolle Kommentare, aber keiner rechnet mit dem Finanzamt. Beim Ansatz von 3,5 X 44 x 50 x 12 macht 92400 €. Abzug Krankenkasse ca. 7800 Abzüglich Rente ca. 7000 Kosten für Angestellte ca. 8600, Büro 5300 Strom und Kugelschreiber 900 Auto und Sprit 5500 ,Versicherungen 600 bleiben ca. 56700 und dann? – 42 % Finanzamt macht 2740 netto im Monat. Für die Verantwortung „super“ Einkommen.

  • admin Beitragsautor

    Es gibt diverse Anbieter, die aber größtenteils nur Tagesseminar anbieten. Eventuell kann Ihnen da einer der beiden Berufsverbände weiterhelfen.
    BVfB e.V. Bundesverband freier Berufsbetreuer: http://www.bvfbev.de/
    Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V.: https://bdb-ev.de/
    Wenn man als beruflicher Betreuer arbeiten möchte, wird häufig in NRW die Absolvierung eines Einführungslehrgangs oder eines kompletten Zertifikatslehrgangs bei einem der von Ihnen genannten Anbieter von der zuständigen Betreuungsbehörde verlangt.
    Wenn Sie sich ehrenamtlich als Betreuer engagieren wollen, können Sie sich an einen der Kölner Betreuungsvereine oder die Betreuungsstelle der Stadt Köln wenden. Adressen am Ende dieser Seite: http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/gesetzliche-betreuung
    In der Regel bieten die Betreuungsvereine auch Schulungen für ehrenamtliche Betreuer an.
    Vorsorglich der Hinweis, dass Sie als Berufsbetreuer mit Ihrer Ausbildung wahrscheinlich nicht die höchste Vergütungsstufe bekommen werden und auch keiner der üblichen Kurse zu einer Verbesserung führt.
    Als Berufsbetreuer kann man nicht reich werden, auch wenn das manchmal in den Medien behauptet wird. So ist z.B. die Vergütung seit 12 Jahren unverändert gleich geblieben und erst kürzlich hat der Bundesrat einen Beschluss über die Erhöhung der Vergütung von der Tagesordnung genommen und damit auf unbestimmte Zeit verschoben.

  • admin Beitragsautor

    Sie sollten sich mit der örtlichen Betreuungsbehörde in Verbindung setzen. Bundesweit werden die Zugangsvoraussetzungen teilweise recht unterschiedlich gehandhabt.
    Grundsätzlich ist eine Fortbildung zu den rechtlichen Grundlagen zu empfehlen und wird je nach Region auch verlangt. Am besten erfragen Sie die bei Ihrer örtlichen Betreuungsbehörde.
    Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS) hat eine Empfehlungen für Betreuungsbehörden bei der Betreuerauswahl herausgegeben, die Sie hier runterladen können: http://www.lwl.org/spur-download/bag/auswahl_rechtlicher_betreuer.pdf
    In mehreren Gerichtsbezirken oder auch Ländern tätig zu sein ist möglich, aber auch dies müssten Sie örtlich nachfragen, da manchmal Betreuer nur bestellt werden, wenn sie ihren Sitz im Einzugsbereichs des betreffenden Bezirks haben.

  • N. Mayer

    Hallo,

    ich war 15 Jahre lang im Innendienst in der Versicherungsbranche tätig. Nach reiflichem Überlegen möchte ich mir den Beruf als gesetzlicher Berufsbetreuer aneignen.

    Im Internet habe ich 2 Anbieter gefunden, die in 4, bzw 5 Modulen die wichtigsten Kenntnisse vermitteln: das Weinsberger Forum und noch eins, auf dessen Namen ich grad nicht komme (Ausbildungsmodule finden in Münster und Stuttgart statt).

    Bitte helfen Sie mir: gibt es Listen mit den weiteren Anbietern? Oder Links zu den Homepages? Oder nennen Sie mir einfach die Namen. Ich brauche keine Empfehlungen, so nach dem Motto „der Anbieter ist besser oder jener…“

    Habe ich eine Chance, mich ehrenamtlich ohne Berufserfahrung und ohne Fachkenntnisse auf diesem Gebiet nützlich zu betätigen? Wenn ja, an welche Organisationen kann ich mich wenden? (Ich wohne in Köln)

    Ich bedanke mich recht herzlich im Voraus für alle Ratschläge und Ideen!

  • Barney

    Ich arbeite derzeit aktiv in der Pflege und habe einen Bachelorabschluss im Bereich „Pflege“ und einen weiteren kaufm. Abschluss der sich ebenfalls auf Bachelorniveau befindet.
    Was müsste ich denn erledigen um ggf. als Berufsbetreuer arbeiten zu wollen? Kann ich auch in zwei verschiedenen Bundesländern arbeiten, da ich „grenznah“ wohne?

  • admin Beitragsautor

    Für die Führung von Betreuungen sollte man sich schon die notwendigen Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen aneignen. Sehr häufig wird das auch von den Betreuungsbehörden und Betreuungsgerichten erwarten, dass man mindestens einen Grundkurs im Betreuungsrecht absolviert. Das muss nicht unbedingt beim Weinberger Forum sein, es gibt diverse Anbieter am Markt. wobei gute Kurse, die ein qualifiziertes Wissen vermitteln, preislich ähnlich sind.
    Die Kosten müssen sie selber tragen aber je nach Einkommen kann man als Erwerbstätiger einen Zuschuss über die Bildungsprämie oder in manchen Bundesländern einen Bildungscheck bekommen. Sie können übrigens Fortbildungen auch von der Steuer absetzen.
    Wenn man als ehrenamtlicher Betreuer arbeiten möchte wird auch häufig von Betreuungsvereinen eine günstige Schulung angeboten.
    Ich würde empfehlen wenigsten einen Grundkurs Betreuungsrecht zu machen und dann vielleicht etwas später weiter ergänzende Kurse.
    Am besten fragen Sie bei Ihrer örtlichen Betreuungsbehörde auf dem Rathaus oder dem Landratsamt, was als Mindestvoraussetzung erwartet wird.
    Ein Tipp am Rande. Wenn ihre Mutter pflegebedürftig ist müsst Ihr Pflegegeld zustehen, dass sie auch für Ihre Aufwendungen bekommen können. Wenden sie sich am besten an die zuständige Kranken- bzw. Pflegekasse. Die müssen Ihre Mutter und sie beraten.
    Es gibt viele Betreuer, die neben ihrem Teilzeitjob noch eine Anzahl an Betreuungen führen.

  • Hatice Köse

    Ich habe zur Zeit einen Vollzeitjob, mein Sohn4,5 Jahre alt, Haushalt, EHEMANN ( der die meiste Zeit in Anspruch nimmt 🙂 ) und Haushalt, bringt mich zur Zeit an meine Grenzen.
    Hinzu kommt, das ich eine Pflegebedürftige Mutter habe, deren Bürokratie, Betreuung und Pflege ich zur Zeit auch übernommen habe vor dem Ableben meines Vaters für beide ( wofür ich keinen Cent zusätzlich vom Staat bekomme ), hin und wieder auch für die alleinstehenden türkisch Sprachigen Freundinnen meiner Mutter.
    Wie sie sehen/lesen können, habe ich schon einiges an Erfahrung gesammelt.
    Gerne möchte ich Hinzufügen, das ich das auch gerne mache, da ich hier einen großen Bedarf an weiblichen türkisch Sprachigen Betreuern sehe. Nicht oder besser gesagt keine allein stehende türkische Dame wird einen Mann freiwillig in Ihre Wohnung nehmen.
    also mir macht es Spaß.
    Allerdings, finde ich die hohen Gebühren für die einzelnen Module die man Ablegen muss um überhaupt Berufbetreuerin zu werden Emenz hoch und dies muss, wie ich Verstehe auch aus der eigenen Tasche bezahlt werden…
    Meine Frage ist, was für ein Modul oder besser gesagt, was für eine Prüfung muss ich ablegen um vom Gericht als Betreuerin benannt zu werden ??
    Muss ich Unbedingt die Module beim Weinsbergforum absolvieren und kann ich Nebenher auf 20 Stunden in meinem Hauptjob arbeiten ??
    Auf Ihre Antwort freue ich mich sehr.

  • admin Beitragsautor

    Die Betreffende kann beim zuständigen Betreuungsgericht eine Aufhebung der Betreuung beantragen. Wenn sie selber die Betreuung beantragt hat, muss sie aufgehoben werden (§1908d Abs. 2 BGB). Andernfalls wird das Gericht die Betreuerin dazu anhören und möglicherweise ein Gutachten zur Überprüfung der Notwendigkeit einer Betreuung beauftragen.
    Am sinnvollsten wäre es, wenn die Betreffende zunächst mit der Betreuerin darüber spricht.
    Falls die Betreuerin es auch so sieht, dass die Betreuung nicht mehr nötig ist, dann mÜsste sie dem Gericht gemäß § 1902 Abs. 5 BGB die Aufhebung der Betreuung oder Reduzierung der Aufgabenkreise vorschlagen.

  • Helmut Hemmer

    Meine Freundin möchte ihre Betreuerin abbestellen, weil sie jetzt wieder allein klar kommt und keine Hilfe mehr benötigt.
    Kann sie die Betreuerin selbst bei Gericht abbestellen.

  • admin Beitragsautor

    Ja die relative Unabhängigkeit hat viele Vorzüge. Erfordert aber auch Selbstdisziplin.

  • H. Wipfler/Berufsbetreuer

    Das ist eine realistische Einschätzung. Bei 50 Berufsbetreuungen ist mit einem Netto von 3500 bis 4500 Euro zu rechnen. Verglichen mit einem Vollzeitbeamten A11 ähnlich, da dieser ja Beihilfe erhält und gute Pensionsansprüche hat. Die gefühlte und erlebte Freiheit aber im Kopf und im Alltag stellt aber einen Mehrwert dar, der einem Netooverdienst von 5000 entspricht, was einem schon ein zufriedenes Leben bescheren kann aber natürlich nicht muss..

  • admin Beitragsautor

    Ich hab den Kommentar erstmal zugelassen obwohl die Vorfwürfe sehr pauschal sind. Wenn Sie Beweise für ihre Vorwürfe haben, sollten Sie zur Staatsanwaltschaft gehen. Oder zur Pflegekasse, wenn Sie wissen, dass falsch abgerechnet wird.
    Es gibt überall schwarze Schafe, das hat überhaupt nichts mit dem Beruf oder dem Sitz zu tun. Eher damit, dass Gerichte überfordert sind und leider nicht immer im Detail die Rechnungslegungen prüfen.
    Ich behalte mir aber vor, den Kommentar zu löschen, wenn Sich jetzt hier eine Diskussion entwickelt.

  • kai bütow

    In Nürnberg werden Betreute zu Opfern durch Rechtsawälte die nicht nur ihte Auslagen und die Pauschale kassieren ohne auch nur eimal im Jahr nach IHREN BETREUTEN persönlich zu sehen! Dazu kommt das Rechtspfleger weder kontrollieren können oder in der lage wären den gerissenen Rechtverdrehern, selbst wenn sie wollten auf die schliche zu kommen. bei den Opfern die mir bekannt sind werden über Pflegedienstabrechnungen die nie in erbracht wurden bis zu 3.500,– „legel“vom Konto geräumt. Wenn das Geld „verpflegt“ wurde und das Häusle günstig an den Kumpel versherbelt wurde, dann wirde Zwangsunterbringung beantragt. Und der Betreuer Rechtsanwalt, kümmert sich um seine nächsten Opfer. Ein gutes zubrot sind auch die Wechselspielchen mit dem Kollegen Rechtsanwalt der den Verfahrenspfleger „mimt“ und beim Bezirksrevisor das zigfache an Vergütung beantragt als ihm zustehen würde….

    In jeder Großstatt passiert dies Stündlich! In einer Kleinstadt gibt es keine Rechtsnwälte als „Berufsbetreur“!!!

    PS. Seit ich im Forum Rechtspfleger und Forum für betreuungen bin, es gibt einige gute Berufene. Aber Rechtsanwälte sind nicht darunter. Eine Schande .

  • admin Beitragsautor

    Man sollte etwa 3 bis 3,5 bezahlte Monatsstunden im Schnitt pro Betreuungsfall erreichen. Das heißt bei 40 Betreuten bekommt man vorsichtig gerechnet in der höchsten Stufe 3 x 40 = 120 Stunden x 44 Euro = 5.280 Euro brutto im Monat vergütet. Das entspricht von den vergüteten Stunden etwa einer 75% Stelle. Der tatsächliche Arbeitsaufwand kann je nach Art der Fälle durchaus auch mal Stunden haben.
    Von der Vergütung muss man etwa 25-40 % für Auslagen wie Versicherungen, Autokosten, Bürokosten (ohne Miete), Büromaterial, Telefon, Porto usw. abziehen. Das kommt auch auf den Organisationsgrad an. Verbleiben also etwa 3.200 bis 3.960 Euro zu versteuerendes Einkommen vor dem Abzug von Altersrücklagen und Krankenversicherung. Das ist kein Luxuseinkommen, aber ich denke schon, dass man davon leben kann.
    Natürlich kommt es auch immer darauf an, wie groß die Familie ist, die man ernähren muss und welche Bedürfnisse man hat. Ein zweites Standbein bzw. ein weiteres Familieneinkommen kann sicher nicht schaden.
    Bei den niedrigen Vergütungsstufen kann es dann schon enger werden. Das genannte Beispiel würde in der niedrigsten Stufe nur noch 3.240 Euro brutto ergeben. Das ist schon deutlich weniger.