Was verdient ein Berufsbetreuer

Die Stundensätze des Berufsbetreuers sind gesetzlich geregelt und richten sich nach der beruflichen Qualifizierung. Dabei spielt es eine Rolle, ob die Ausbildung oder das Studium für die Betreuung relevante Kenntnisse vermittelt hat. Ein Architekt erhält trotz Studium zum Beispiel nicht den höchsten Satz.

Es gelten folgende Stundensätze:

  • Stufe 1 (Mindeststundensatz) 27,–€ brutto
  • Stufe 2 Abgeschlossene Lehre und besondere Kenntnisse, die für die Führung von Betreuungen nutzbar sind 33,50 € brutto
  • Stufe 3 Besondere Kenntnisse und abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule 44,–€ brutto.

Vermögende Betreute müssen die Kosten der Betreuung aus ihrem Vermögen bezahlen. Wer vermögend ist orientiert sich an den Richtlinien für Sozialhilfe.

Die Vergütung der Betreuer bei mittellosen Betreuten übernimmt die Staatskasse.

Im ersten Jahr nach Übernahme der Betreuung wird ein höheres Stundenkontingent vergütet als danach. Differenziert wird danach, ob der Betreute in einem Heim oder außerhalb lebt. Bei vermögenden Betreuten wird ein höherer Arbeitsaufwand bezüglich der Vermögenssorge angenommen.

Dabei schwanken die bezahlten Stunden zwischen maximal 8,5 Stunden im Monat zu Beginn einer Betreuung bis mindestens 2 Stunden im Monat nach einem Jahr.

Aber wird man dabei reich?

Aus den Vergütungssätzen sind alle Aufwendungen der Betreuers (Büromiete, Fahrkosten, Porto, Telefonkosten, Umsatzsteuer, Versicherungen usw.) enthalten. Dabei ist es unerheblich ob der Betreuer den höchsten oder den niedrigsten Satz erhält. Außerdem muss man als Selbständiger natürlich noch seine Krankenversicherung zahlen und für die Rente muss auch was beiseite gelegt werden. Ganz zu Schweigen vom Finanzamt, dass Einkommenssteuer kassieren möchte.

Pauschal kann man sagen, dass man etwa 40-50 Betreuungen bei durchschnittlich etwa 3 Vergütungsstunden pro Betreuung in der höchsten Vergütungsstufe benötigt, um einigermaßen auskömmlich davon zu leben.

Beispiel 1:

Der Betreuer ist von Beruf Altenpfleger und übernimmt einen Betreuungsfall. Der vermögende Betreute ist altersdement, kann aber weiterhin in seiner Wohnung versorgt werden. Der Betreuer organisiert die erforderlichen Hilfestellungen wie Essen auf Rädern, Haushaltshilfen über Sozialstation oder Nachbarschaftshilfe, ärztliche Versorgung usw.

Vergütung im 1.Jahr: 82,5 Stunden x Stundensatz 33,50 € = 2.763,75 € (brutto)

Vergütung ab 2.Jahr: 54 Stunden x Stundensatz 33.50 €=1809,- € (brutto).

Beispiel 2:

Der Betreuer ist Sozialpädagoge (Vergütungsstufe 3). Er übernimmt seinen ersten Betreuungsfall. Der mittellose Betreute lebt bereits in einem Pflegeheim. Der Betreuer muss die Einstufung in die Pflegeversicherung und Sozialhilfe beantragen, die Heimkosten monatlich überweisen usw.

Vergütung im 1.Jahr: 42 Stunden x Stundensatz 44,- € =1848- € (brutto)

Vergütung ab 2.Jahr: 24 Stunden x Stundensatz 44,- € =1056,- € (brutto)

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